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Recht & Gehalt

Hinweisgeberschutz

Der Hinweisgeberschutz sichert Personen ab, die im beruflichen Kontext erlangte Informationen über Rechtsverstöße melden. Die Grundlage bildet das HinweisgeberInnenschutzgesetz, das eine Unionsrichtlinie umsetzt.

Erfasst sind Verstöße in bestimmten Rechtsbereichen, unter anderem öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Geldwäscheprävention, Produkt- und Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Datenschutz und Korruption.

Unternehmen und Behörden ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl haben interne Meldestellen einzurichten, die Meldungen vertraulich entgegennehmen, binnen bestimmter Fristen bestätigen und Rückmeldung geben. Daneben besteht die Möglichkeit der externen Meldung an das Bundesamt zur Korruptionsprävention.

Kernstück ist das Repressalienverbot. Kündigung, Versetzung, Gehaltskürzung, Mobbing oder sonstige Benachteiligungen wegen einer berechtigten Meldung sind unzulässig und rechtsunwirksam, zugunsten des Hinweisgebers besteht eine Beweislasterleichterung. Die Identität ist zu schützen, missbräuchliche Meldungen sind hingegen sanktionierbar.