Entlassung
Die Entlassung ist die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund. Sie wirkt sofort, ohne Frist und Termin.
Die Entlassungsgründe sind gesetzlich aufgezählt, für Angestellte etwa Vertrauensunwürdigkeit, beharrliche Pflichtverletzung trotz Ermahnung, unbefugtes Fernbleiben von der Arbeit, Tätlichkeiten und erhebliche Ehrverletzungen (§ 27 AngG). Erforderlich ist stets eine Abwägung im Einzelfall: Das Verhalten muss so schwer wiegen, dass die Weiterbeschäftigung bis zum nächsten Kündigungstermin unzumutbar ist.
Zwingend ist die Unverzüglichkeit. Der Grund muss sofort nach Kenntnis geltend gemacht werden, sonst gilt er als verziehen.
Die berechtigte Entlassung führt zum Verlust beendigungsabhängiger Ansprüche, insbesondere der Abfertigung. Bei unberechtigter Entlassung endet das Arbeitsverhältnis dennoch, der Arbeitnehmer hat aber Anspruch auf Kündigungsentschädigung und die beendigungsabhängigen Ansprüche. Das Gegenstück auf Arbeitnehmerseite ist der vorzeitige Austritt.