Totenschein
Der Totenschein ist die ärztliche Bescheinigung über den Tod einer Person. Er wird nach der Totenbeschau ausgestellt und hält Zeitpunkt, Ort und Ursache des Todes fest.
Von ihm zu unterscheiden ist die Sterbeurkunde als Personenstandsurkunde, die auf Grundlage der ärztlichen Bescheinigung von der Personenstandsbehörde ausgestellt wird. Nur sie dient als Nachweis gegenüber Gerichten, Banken und Versicherungen.
Die Totenbeschau ist verpflichtend und obliegt den dafür bestellten Ärzten. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, ist die Sicherheitsbehörde zu verständigen, worauf eine gerichtliche Obduktion in Betracht kommt.
Die Angaben zur Todesursache unterliegen dem Datenschutz und werden für die Todesursachenstatistik in anonymisierter Form verwendet.