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Recht & Verfahren

Personenstandsbehörde

Personenstandsbehörden sind die Gemeinden, in Städten mit eigenem Statut die Magistrate. Sie führen die Personenstandsfälle und nehmen die Eintragungen im Zentralen Personenstandsregister vor.

Zu ihren Aufgaben zählen die Beurkundung von Geburt, Eheschließung, Begründung eingetragener Partnerschaften und Tod, die Ausstellung von Personenstandsurkunden, die Entgegennahme von Vaterschaftsanerkenntnissen und Namenserklärungen sowie die Mitwirkung bei Namensänderungen.

Seit der Führung im zentralen Register besteht keine örtliche Bindung mehr: Urkunden können bei jeder Personenstandsbehörde beantragt werden, unabhängig davon, wo der Fall beurkundet wurde. Eheschließungen können vor jeder Personenstandsbehörde vorgenommen werden.

Für Personenstandsfälle im Ausland bestehen eigene Zuständigkeiten und Eintragungsvorschriften.