Gesundheitsdaten (DSGVO)
Gesundheitsdaten sind personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person beziehen, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen (Art 4 Z 15 DSGVO).
Der Begriff ist weit zu verstehen: Erfasst sind Diagnosen und Befunde ebenso wie Behandlungsdaten, Medikationen, Termine bei Fachärzten, Krankenstandsmeldungen und Angaben zu Behinderungen, auch Daten, die erst in Verbindung mit anderen Informationen einen Rückschluss auf die Gesundheit zulassen.
Als besondere Kategorie unterliegen sie einem Verarbeitungsverbot mit Ausnahmen (Art 9 DSGVO), etwa bei ausdrücklicher Einwilligung, bei der Behandlung durch Berufsgeheimnisträger, im Arbeits- und Sozialrecht auf gesetzlicher Grundlage oder zum Schutz lebenswichtiger Interessen.
Für Arbeitgeber folgt daraus eine praktisch bedeutsame Grenze: Sie dürfen die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit erfahren, nicht aber die Diagnose. Ergänzend gelten die ärztliche Verschwiegenheitspflicht und die Regelungen über die elektronische Gesundheitsakte.