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Recht & Verfahren

Obduktion

Eine Obduktion ist die innere Leichenbeschau zur Klärung der Todesursache. Zu unterscheiden sind mehrere Grundlagen.

Die gerichtliche Obduktion wird von der Staatsanwaltschaft angeordnet, wenn der Verdacht besteht, dass der Tod durch eine Straftat herbeigeführt wurde oder die Todesursache unklar ist. Sie bedarf keiner Zustimmung der Angehörigen und wird von Sachverständigen der Gerichtsmedizin durchgeführt (§§ 128 f StPO).

Die sanitätspolizeiliche Obduktion dient der Abklärung im öffentlichen Gesundheitsinteresse. In Krankenanstalten ist eine Obduktion nach dem Krankenanstaltenrecht zulässig, wenn sie zur Wahrung öffentlicher oder wissenschaftlicher Interessen erforderlich erscheint, insbesondere wegen diagnostischer Unklarheit oder nach operativen Eingriffen. Eine zu Lebzeiten erklärte Ablehnung ist zu beachten.

Praktisch bedeutsam ist die Obduktion in Arzthaftungsverfahren, weil ohne sie der Ursachenzusammenhang häufig nicht mehr aufklärbar ist.