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Recht & Verfahren

Personenstandsurkunde

Personenstandsurkunden sind die aus dem Zentralen Personenstandsregister ausgestellten Urkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und Sterbeurkunde. Als öffentliche Urkunden begründen sie vollen Beweis über die beurkundeten Tatsachen.

Beantragt werden können sie von der betroffenen Person, von Angehörigen in gerader Linie und von Personen mit rechtlichem Interesse, wobei die Ausstellung bei jeder Personenstandsbehörde möglich ist.

Zu unterscheiden sind sie vom Registerauszug, der weitergehende Angaben enthält und nur eingeschränkt zugänglich ist.

Für die Verwendung im Ausland stehen mehrsprachige Formen nach dem einschlägigen Übereinkommen zur Verfügung, die ohne Übersetzung und ohne Apostille anerkannt werden. Innerhalb der Union entfällt für bestimmte Urkunden zusätzlich die Beglaubigung.