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LawFinder
Recht & Verfahren

Online-Suchmaschine (DMA)

Im Gesetz über digitale Märkte zählt die Online-Suchmaschine zu den zentralen Plattformdiensten, für die ein Unternehmen als Torwächter benannt werden kann (VO (EU) 2022/1925). Die Definition entspricht jener der Platform-to-Business-Verordnung.

Anders als das Gesetz über digitale Dienste, das an Inhalte und Risiken anknüpft, zielt der DMA auf die Marktstruktur: Er soll bestreitbare und faire Märkte sichern und setzt dafür bei quantitativen Schwellenwerten zu Umsatz, Marktkapitalisierung und Nutzerzahlen an, ohne im Einzelfall eine marktbeherrschende Stellung nachweisen zu müssen.

Für benannte Torwächter gelten unmittelbar wirkende Pflichten, die für Suchmaschinen besonders bedeutsam sind, nämlich das Verbot, eigene Dienste im Ranking gegenüber jenen Dritter zu bevorzugen, der Zugang zu Ranking-, Anfrage- und Klickdaten für konkurrierende Suchmaschinenbetreiber unter Wahrung des Datenschutzes sowie Vorgaben zur Datentrennung.

Durchgesetzt werden sie von der Europäischen Kommission mit Geldbußen, die bei wiederholten Verstößen bis zu einem erheblichen Anteil des weltweiten Jahresumsatzes reichen können.