Kontrolle (P2B-VO)
Kontrolle bedeutet im Sinn der Platform-to-Business-Verordnung das Eigentum an einem Unternehmen oder die Fähigkeit, bestimmenden Einfluss darauf auszuüben (VO (EU) 2019/1150).
Der Begriff dient der Bestimmung wirtschaftlicher Verflechtungen und wird an mehreren Stellen der Verordnung relevant.
Bedeutsam ist er insbesondere bei den Transparenzpflichten über differenzierte Behandlung: Plattformbetreiber müssen offenlegen, ob sie eigene Waren oder Dienstleistungen beziehungsweise jene von Unternehmen, die sie kontrollieren, gegenüber anderen gewerblichen Nutzern bevorzugt behandeln, etwa beim Ranking, beim Zugang zu Daten oder bei Konditionen. Ebenso ist er für die Abgrenzung des Kreises jener Personen maßgeblich, deren Angebote als eigene des Anbieters gelten.
Ähnliche Kontrollbegriffe finden sich im Kartell-, Übernahme- und Konzernrecht. Sie sind nicht deckungsgleich und jeweils autonom nach dem Zweck des betreffenden Rechtsakts auszulegen.