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Recht & Verfahren

Digitaler Sektor (DMA)

Der digitale Sektor ist im Sinn des Gesetzes über digitale Märkte der Sektor jener Produkte und Dienstleistungen, die mittels Diensten der Informationsgesellschaft bereitgestellt werden oder über solche Dienste erbracht werden (VO (EU) 2022/1925).

Die Definition steckt den Rahmen ab, innerhalb dessen die Verordnung Torwächter benennt und ihnen Verhaltenspflichten auferlegt. Erfasst werden über die aufgezählten zentralen Plattformdienste insbesondere Online-Vermittlungsdienste, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Video-Sharing-Dienste, Kommunikationsdienste, Betriebssysteme, Browser, virtuelle Assistenten, Cloud-Dienste und Werbedienste.

Anders als das Kartellrecht setzt die Verordnung nicht am Nachweis einer marktbeherrschenden Stellung im Einzelfall an, sondern arbeitet mit quantitativen Schwellenwerten zu Umsatz, Marktkapitalisierung und Nutzerzahlen, bei deren Erreichen ein Unternehmen als Torwächter benannt wird.

Die daran anknüpfenden Pflichten und Verbote, etwa das Verbot der Selbstbevorzugung und die Pflicht zur Interoperabilität, gelten unmittelbar und werden von der Europäischen Kommission durchgesetzt.