Time-Sharing
Time-Sharing bezeichnet Verträge, mit denen gegen Entgelt das Recht erworben wird, eine Unterkunft für wiederkehrende Zeiträume zu nutzen. Erfasst sind sie vom Teilzeitnutzungsgesetz, das eine Unionsrichtlinie umsetzt und neben dem klassischen Teilzeitnutzungsrecht auch langfristige Urlaubsprodukte, den Wiederverkauf und den Tausch regelt.
Der Schutz ist umfangreich, weil die Vertriebsformen als besonders risikobehaftet gelten. Vorvertraglich sind standardisierte Informationsblätter auszuhändigen, der Vertrag bedarf der Schriftform in der Sprache des Verbrauchers, und es besteht ein Rücktrittsrecht von vierzehn Tagen, das sich bei fehlender Belehrung oder unterbliebener Information erheblich verlängert.
Besonders bedeutsam ist das Anzahlungsverbot. Während der Rücktrittsfrist dürfen weder Anzahlungen noch Sicherheiten oder Entgelte gefordert oder entgegengenommen werden.
Bei langfristigen Urlaubsprodukten ist die Zahlung überdies in gleichen Jahresraten vorzunehmen.