Token
Ein Token ist eine auf einer Blockchain abgebildete digitale Werteinheit, die einer Adresse zugeordnet und übertragbar ist.
Rechtlich handelt es sich nicht um eine einheitliche Kategorie. Maßgeblich ist die Funktion, weshalb sich drei Grundtypen eingebürgert haben: Zahlungstoken, die als Tauschmittel dienen, Nutzungstoken, die Zugang zu einer Leistung oder Plattform gewähren, und Anlagetoken, die Rechte vermitteln, die einem Wertpapier oder einer Beteiligung ähneln.
Von dieser Einordnung hängt der anwendbare Rechtsrahmen ab: Anlagetoken können dem Kapitalmarktrecht mit Prospektpflicht und Wertpapieraufsicht unterliegen, während Zahlungs- und Nutzungstoken von der Kryptowerteverordnung der Union erfasst werden, die Zulassungs-, Informations- und Verhaltenspflichten für Emittenten und Dienstleister vorsieht.
Zivilrechtlich ist umstritten, ob Token als Sachen einzuordnen sind. Praktisch bedeutsamer sind die Fragen nach der Wirksamkeit von Übertragungen, nach Gewährleistung und nach dem Schutz bei Verlust des privaten Schlüssels. Steuerlich werden Erträge je nach Ausgestaltung als Einkünfte aus Kapitalvermögen oder als betriebliche Einkünfte behandelt.