Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Testamentszeugen

Testamentszeugen sind jene Personen, die bei der Errichtung eines fremdhändigen Testaments mitwirken. Erforderlich sind drei gleichzeitig anwesende Zeugen, die die Urkunde mit einem auf ihre Zeugeneigenschaft hinweisenden Zusatz unterschreiben. Ihre Identität muss aus der Urkunde hervorgehen, wofür Name und Geburtsdatum oder Anschrift anzugeben sind.

Der Verfügende hat vor ihnen zu bestätigen, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält, und den Text eigenhändig mit einem entsprechenden Zusatz zu versehen.

Als Zeugen ausgeschlossen sind Personen, die selbst bedacht werden, deren nahe Angehörige sowie Personen, die nicht die erforderliche Eignung besitzen, etwa wegen mangelnder Sprachkenntnis oder fehlender Handlungsfähigkeit. Die Beteiligung einer ausgeschlossenen Person macht die Verfügung insoweit unwirksam.

Die Anforderungen wurden mit der Erbrechtsreform verschärft, weshalb ältere Muster regelmäßig nicht mehr genügen.