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Recht & Gehalt

Teilversicherung

Teilversicherung bedeutet Pflichtversicherung nur in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung.

Praktisch bedeutsamster Fall sind geringfügig Beschäftigte, die allein in der Unfallversicherung erfasst sind. Weitere Fälle betreffen bestimmte Ausbildungsverhältnisse, Bezieher einzelner Leistungen sowie Personen in gesetzlich genannten Zeiten, etwa während der Kindererziehung, des Präsenz- oder Zivildienstes und des Bezugs von Krankengeld, in denen die Pensionsversicherung fortgeführt wird.

Die Beiträge trägt in diesen Fällen häufig der Bund oder ein anderer Träger.

Bedeutsam ist die Unterscheidung für den Leistungsanspruch: Teilversicherungszeiten begründen nur Ansprüche in dem jeweiligen Zweig, zählen in der Pensionsversicherung aber für Anwartschaft und Bemessung.