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Recht & Gehalt

Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Kindererziehung, die in der Pensionsversicherung als Versicherungszeiten angerechnet werden.

Angerechnet wird für jedes Kind ein gesetzlich bestimmter Zeitraum ab der Geburt, bei Mehrlingsgeburten und rasch aufeinanderfolgenden Geburten mit eigenen Regelungen. Die Anrechnung erfolgt für jenen Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat, im Zweifel für die Mutter, wobei eine abweichende Zuordnung möglich ist.

Bewertet werden die Zeiten mit einer festen Beitragsgrundlage, die jährlich angepasst wird.

Ihre Bedeutung liegt doppelt: Sie zählen für die Erfüllung der Mindestversicherungszeit und erhöhen die Teilgutschriften im Pensionskonto. Ergänzend besteht das freiwillige Pensionssplitting, mit dem Teilgutschriften auf den erziehenden Elternteil übertragen werden können.