Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist die gesetzliche Pflichtversicherung gegen die Risiken Krankheit, Unfall, Alter, Invalidität und Arbeitslosigkeit.
Sie beruht auf dem Versicherungs-, dem Solidaritäts- und dem Pflichtprinzip. Die Versicherung entsteht kraft Gesetzes mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit, unabhängig von An- oder Abmeldung. Beiträge werden vom Entgelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage bemessen und von Dienstgeber und Dienstnehmer anteilig getragen.
Für unselbständig Erwerbstätige gilt das ASVG, für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler bestehen eigene Gesetze und Träger. Rechtsanwälte sind über die Versorgungseinrichtungen ihrer Kammer pensionsversichert. Träger sind unter anderem die Österreichische Gesundheitskasse, die Pensionsversicherungsanstalt und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt.
Über Leistungsansprüche entscheiden die Träger mit Bescheid. Dagegen steht die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht offen, mit deren Einbringung der Bescheid außer Kraft tritt.