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Recht & Verfahren

Talionsprinzip

Das Talionsprinzip ist der historische Grundsatz der Vergeltung von Gleichem mit Gleichem, überliefert in der Formel „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ und bereits im Codex Hammurapi sowie im Alten Testament belegt.

Anders als es die heutige Verwendung als Sinnbild archaischer Rache nahelegt, wirkte es ursprünglich begrenzend: An die Stelle unbegrenzter Blutrache trat eine Sanktion, die das Maß des zugefügten Unrechts nicht überschreiten durfte. In dieser Funktion ist es ein früher Vorläufer des Verhältnismäßigkeitsgedankens.

Das geltende Strafrecht folgt ihm nicht: Die Strafe orientiert sich an Schuld und Prävention, nicht an einer Spiegelung der Tat, und körperliche Strafen sind mit dem Verbot unmenschlicher Behandlung unvereinbar (Art 3 EMRK).

Fortwirkend ist allein der Gedanke, dass die Sanktion in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen muss, ausgeformt in der Strafbemessung, die Schuld, Erschwerungs- und Milderungsgründe zu gewichten hat (§ 32 StGB).