Target
Target ist die Bezeichnung für das Zielunternehmen einer Transaktion. Der Begriff erfasst je nach Struktur die Gesellschaft, deren Anteile erworben werden, oder den Rechtsträger, aus dessen Vermögen einzelne Gegenstände übertragen werden.
Rechtlich bedeutsam ist die Stellung der Zielgesellschaft im Verfahren. Sie ist im Regelfall nicht Partei des Kaufvertrags, der zwischen Erwerber und Gesellschaftern geschlossen wird, und ihre Geschäftsführung hat die Interessen der Gesellschaft zu wahren.
Daraus folgen Grenzen bei der Weitergabe von Informationen im Rahmen der Due Diligence, für die eine Abwägung und regelmäßig ein Gesellschafterbeschluss erforderlich ist.
Zu beachten sind ferner Verschwiegenheitspflichten gegenüber Vertragspartnern, datenschutzrechtliche Schranken bei Mitarbeiterdaten und, bei börsenotierten Gesellschaften, das Verbot der selektiven Weitergabe von Insiderinformationen samt der Pflicht zur Führung von Insiderlisten.