Strafrecht
Das Strafrecht bestimmt, welches Verhalten mit Strafe bedroht ist und welche Rechtsfolgen daran knüpfen. Sein Kern ist das Strafgesetzbuch mit Allgemeinem und Besonderem Teil, ergänzt durch zahlreiche Nebengesetze wie Suchtmittel-, Finanzstraf-, Waffen- und Jugendgerichtsgesetz. Das Verfahren regelt die Strafprozessordnung.
Zwei Grundsätze tragen die Materie: das Legalitätsprinzip, wonach nur bestraft werden darf, wer eine zur Tatzeit ausdrücklich mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, was Bestimmtheit, Rückwirkungsverbot und Analogieverbot zulasten des Täters einschließt (§ 1 StGB), und das Schuldprinzip, wonach Strafe Schuld voraussetzt und deren Maß nicht übersteigen darf (§ 4 StGB).
Der Aufbau der Prüfung folgt den Stufen Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Als ultima ratio soll das Strafrecht erst eingreifen, wo mildere Mittel versagen. Ausdruck dessen sind die Diversion, die bedingte Strafnachsicht und die vorbeugenden Maßnahmen. Strafen sind Freiheits- und Geldstrafe, wobei die Geldstrafe nach dem Tagessatzsystem bemessen wird.