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Kanzleialltag

Talar

Der Talar ist die Amtstracht, die Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Verteidiger in der Verhandlung tragen. Die Ausgestaltung ist durch Verordnung geregelt und unterscheidet sich in Farbe und Besatz nach Funktion und Gerichtsebene.

Getragen wird er in Verhandlungen vor den Gerichtshöfen, vor Bezirksgerichten besteht die Verpflichtung nur eingeschränkt. Sein Zweck liegt in der Sichtbarmachung der Funktion und in der Zurücknahme der Person hinter das Amt.

Für Rechtsanwälte ergibt sich die Verpflichtung aus dem Standesrecht. Das Auftreten ohne vorgeschriebene Amtstracht kann als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.

Auszubildende, also Rechtsanwaltsanwärter in Substitution und Rechtspraktikanten, tragen ihn nach den für sie geltenden Regelungen.