Substitution
Substitution bezeichnet im Kanzleialltag die Vertretung eines Rechtsanwalts durch einen anderen Juristen bei einem einzelnen Termin, etwa bei einer Verhandlung, die zeitgleich mit einem anderen Termin anberaumt ist.
Übernommen wird sie von einem anderen Rechtsanwalt oder von einem Rechtsanwaltsanwärter, der über die erforderliche Vertretungsbefugnis verfügen muss. Rechtsanwaltsanwärter dürfen ihren Ausbildungsanwalt vertreten, wobei die Reichweite von der Dauer der praktischen Verwendung und von der abgelegten Prüfung abhängt (§ 15 RAO).
Der substituierende Vertreter handelt für die Partei des vertretenen Anwalts, die dadurch keinen Vertragspartner wechselt. Die Verantwortung gegenüber dem Klienten bleibt beim beauftragten Anwalt.
Organisiert wird die Substitution über kollegiale Netzwerke und über von Rechtsanwaltskammern eingerichtete Substitutionspools, die insbesondere bei Betreuungspflichten oder Krankheit die Vertretung erleichtern. Für Berufseinsteiger ist die Substitution eine der ersten Gelegenheiten, selbständig vor Gericht aufzutreten.
Vom kanzleilichen Begriff zu unterscheiden ist die fideikommissarische Substitution des Erbrechts.