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Kanzleialltag

Standesrecht

Standesrecht ist die Gesamtheit jener Regeln, die die Berufsausübung eines freien Berufs ordnen.

Für die Rechtsanwaltschaft besteht es aus mehreren Schichten: der Rechtsanwaltsordnung als gesetzlicher Grundlage, den vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag beschlossenen Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs, den Beschlüssen der einzelnen Kammern sowie ergänzend dem europäischen Berufsrecht für grenzüberschreitende Tätigkeit.

Inhaltlich betrifft es die Grundpflichten, also Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Treue zum Klienten und das Verbot widerstreitender Interessen, daneben Fragen der Werbung, der Kanzleiorganisation, der Honorargestaltung, des Umgangs mit Fremdgeld und der Kollegialität. Durchgesetzt wird es über das Disziplinarverfahren.

Die Regeln sind kein bloßer Verhaltenskodex. Sie wirken auf zivilrechtliche Fragen aus, etwa bei der Beurteilung von Honorarvereinbarungen oder der Haftung, und ihre Verletzung kann prozessuale Folgen haben, etwa die Ablehnung eines Vertreters wegen Interessenkollision.