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Recht & Verfahren

Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlung ist der zentrale Abschnitt des Strafverfahrens, in dem über Schuld und Strafe entschieden wird. Sie ist mündlich und im Regelfall öffentlich.

Ausgeschlossen werden kann die Öffentlichkeit aus Gründen der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung oder zum Schutz besonders schutzbedürftiger Personen, wobei die Urteilsverkündung stets öffentlich erfolgt.

Ihr Ablauf ist vorgezeichnet: Aufruf der Sache, Vortrag der Anklage, Vernehmung des Angeklagten, Beweisaufnahme mit Zeugen und Sachverständigen, Schlussvorträge und Urteil. Es gelten Unmittelbarkeit und freie Beweiswürdigung, das Gericht hat sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, weshalb die Verlesung von Protokollen nur unter Voraussetzungen zulässig ist.

Der Angeklagte hat das Recht zu schweigen, Fragen zu stellen und Beweisanträge zu stellen. Bei bestimmten Strafdrohungen und Gerichtsbesetzungen ist Verteidigung notwendig. Über den Verlauf wird ein Protokoll geführt.