Tagebuchzahl
Die Tagebuchzahl ist jene Nummer, unter der eine Eingabe bei ihrem Einlangen im Register des Gerichts erfasst wird.
Ihre größte Bedeutung hat sie im Grundbuchsverfahren: Dort entscheidet der Zeitpunkt des Einlangens über den Rang der begehrten Eintragung, und die Tagebuchzahl dokumentiert diese Reihenfolge. Bei mehreren Gesuchen betreffend dieselbe Liegenschaft geht das früher eingelangte vor, unabhängig davon, wann darüber entschieden wird.
Deshalb wird die Tagebuchzahl auch in der Eintragung selbst ersichtlich gemacht und bei der Anmerkung der Rangordnung angeführt.
In anderen Verfahren dient sie der Zuordnung des Einlaufs, bevor die Sache einer Abteilung zugewiesen und mit einer Aktenzahl versehen wird. Zu unterscheiden ist sie damit von der Aktenzahl, die das Verfahren als Ganzes bezeichnet, und von der Ordnungsnummer, die die einzelnen Aktenstücke innerhalb des Akts durchnummeriert.