Ordnungsnummer
Die Ordnungsnummer ist die fortlaufende Nummer, mit der die einzelnen Aktenstücke innerhalb eines Gerichtsakts bezeichnet werden, abgekürzt ON.
Jeder Schriftsatz, jedes Protokoll, jede Verfügung und jede gerichtliche Entscheidung erhält bei ihrem Einlangen oder ihrer Erstellung die nächste Nummer, sodass der Akt chronologisch geordnet bleibt. Zusammen mit der Aktenzahl ergibt sich daraus eine eindeutige Fundstelle: Wer auf ein Vorbringen verweist, zitiert Aktenzahl und Ordnungsnummer, ergänzt gegebenenfalls um die Seitenzahl.
Im elektronischen Akt erfüllt die Ordnungsnummer dieselbe Funktion und ermöglicht die Verlinkung der Dokumente.
Praktisch bedeutsam ist sie für die Verständlichkeit von Schriftsätzen und Entscheidungen: Gerichte nehmen in ihren Begründungen regelmäßig auf Ordnungsnummern Bezug, und Rechtsmittelschriften müssen präzise angeben, worauf sie sich stützen. Zu unterscheiden ist sie von der Tagebuchzahl, unter der der Einlauf registriert wird, und vom Gattungszeichen, das die Verfahrensart kennzeichnet.