Aktenzahl
Die Aktenzahl, auch Geschäftszahl, ist das Ordnungsmerkmal, unter dem ein Gericht oder eine Behörde ein Verfahren führt. Sie identifiziert den Akt eindeutig und ist in jeder Eingabe anzuführen.
Bei den Gerichten setzt sie sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: der Abteilungs- oder Senatsnummer, einem Gattungszeichen für die Verfahrensart, einer fortlaufenden Nummer und der Jahreszahl, häufig ergänzt um einen Prüfbuchstaben.
Das Gattungszeichen verrät die Art des Verfahrens. „C“ steht etwa für zivilrechtliche Streitsachen beim Bezirksgericht, „Cg“ für solche beim Landesgericht, „Ob“ für Zivilsachen des Obersten Gerichtshofs. Innerhalb des Akts werden die einzelnen Schriftstücke zusätzlich mit Ordnungsnummern versehen, auf die in Schriftsätzen und Entscheidungen verwiesen wird.
Über die reine Verwaltung hinaus dient die Aktenzahl der Zitierung: Entscheidungen werden mit ihr angeführt, was das Auffinden im Rechtsinformationssystem des Bundes ermöglicht. Wer eine Eingabe ohne oder mit falscher Aktenzahl einbringt, riskiert Verzögerungen bei der Zuordnung.