systematische Interpretation
Die systematische Interpretation ermittelt den Inhalt einer Norm aus ihrem Zusammenhang mit anderen Bestimmungen, aus der Stellung im Gesetz, der Gliederung in Abschnitte und Hauptstücke, den Überschriften sowie dem Verhältnis zu benachbarten Normen.
Ihr liegt die Annahme zugrunde, dass die Rechtsordnung als widerspruchsfreies Ganzes gedacht ist: Begriffe sollen innerhalb eines Gesetzes einheitlich verstanden werden, und eine Auslegung, die zu Wertungswidersprüchen führt, spricht gegen sich selbst. Sie steht neben der Wortinterpretation, der historischen und der teleologischen Auslegung, die Methoden werden nicht nacheinander abgearbeitet, sondern gemeinsam gewichtet.
Besondere Bedeutung hat die systematische Betrachtung in mehrfach novellierten Gesetzen, wo Einfügungen den ursprünglichen Aufbau überlagern, sowie im Verhältnis zwischen allgemeinen und besonderen Bestimmungen, wo die speziellere Norm die allgemeine verdrängt.
Ihre verfassungskonforme Spielart verlangt, unter mehreren möglichen Deutungen jene zu wählen, die mit der Verfassung vereinbar ist. Entsprechend wirkt die unionsrechtskonforme Auslegung.