Paragraph
Der Paragraph ist die grundlegende Gliederungseinheit österreichischer Gesetze, gekennzeichnet durch das Zeichen § und eine fortlaufende Nummer.
Er kann in Absätze untergliedert sein, diese wiederum in Ziffern, Litera und Sätze, woraus sich die übliche Zitierweise ergibt, etwa § 6 Abs 1 Z 9 lit a.
Bei Einfügungen wird die bestehende Nummerierung nicht verschoben, sondern mit Buchstabenzusätzen gearbeitet, sodass etwa ein § 364a zwischen § 364 und § 365 tritt. Deshalb sagt die Nummer nichts über das Alter einer Bestimmung.
In Verfassungsrecht und Unionsrecht wird statt des Paragraphen der Artikel verwendet, ebenso in völkerrechtlichen Verträgen, daher Art 8 EMRK, aber § 1295 ABGB.
Über dem Paragraphen stehen als weitere Gliederungsebenen Abschnitte, Hauptstücke und Teile, häufig mit eigenen Überschriften, die bei der systematischen Auslegung herangezogen werden. Die Paragraphenüberschriften selbst sind Bestandteil des kundgemachten Textes und dürfen bei der Auslegung berücksichtigt werden.