Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Historische Interpretation

Auch: Historische Auslegung

Die historische Interpretation ist jene Auslegungsmethode, die nach der Absicht des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Erlassung fragt und dazu die Entstehungsgeschichte der Norm heranzieht. Ihre Grundlage ist die Anordnung, dass ein Gesetz nach der Bedeutung seiner Worte und der klaren Absicht des Gesetzgebers zu verstehen ist (§ 6 ABGB).

Herangezogen werden vor allem die Gesetzesmaterialien, also Regierungsvorlage samt Erläuterungen, Ausschussberichte, Begutachtungsstellungnahmen und Protokolle der parlamentarischen Beratung, daneben die Vorgängerregelung und der Anlass der Reform. Materialien binden das Gericht nicht: Sie sind ein Argument, kein Befehl, und treten zurück, wenn der Gesetzeswortlaut eine andere Lösung trägt.

Neben der historischen stehen die Wortinterpretation, die systematische Auslegung aus dem Zusammenhang mit anderen Bestimmungen und die teleologische Auslegung nach Sinn und Zweck. Die Methoden werden nicht der Reihe nach abgearbeitet, sondern zusammen gewichtet.

Ein Dauerstreit der Methodenlehre betrifft das Verhältnis zur objektiven Auslegung: Je älter eine Norm ist, desto weniger überzeugt die Berufung auf den historischen Willen und desto stärker wiegt der heutige Zweck. In der Praxis begegnet die Methode Studierenden früh, weil Gerichte Materialien routinemäßig zitieren und sie über das Rechtsinformationssystem des Bundes zugänglich sind.