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Kanzleialltag

Synergien

Synergien sind Vorteile, die aus dem Zusammenwirken zusammengeführter Unternehmen entstehen: Kosteneinsparungen durch Zusammenlegung von Funktionen, Einkaufsvorteile, Erlössteigerungen durch erweiterte Angebote oder Zugang zu Vertriebswegen. Der Begriff stammt aus der Betriebswirtschaft und ist rechtlich nicht geregelt, hat aber in mehreren Zusammenhängen Bedeutung.

Bei der Unternehmensbewertung ist zwischen unechten Synergien, die auch mit anderen Partnern erzielbar wären, und echten zu unterscheiden, die nur mit dem konkreten Erwerber entstehen. Letztere fließen in den objektivierten Wert nicht ein und sind Verhandlungsgegenstand.

Kartellrechtlich können Effizienzgewinne im Zusammenschlussverfahren zur Rechtfertigung vorgebracht werden, wobei nachzuweisen ist, dass sie fusionsspezifisch sind und den Abnehmern zugutekommen.

Arbeitsrechtlich führen Zusammenlegungen häufig zu Betriebsänderungen mit Mitwirkungsrechten der Belegschaft.