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Recht & Gehalt

Suspendierung vom Dienst

Die Suspendierung ist die vorläufige Enthebung vom Dienst. Sie ist keine Strafe, sondern eine Sicherungsmaßnahme.

Im öffentlichen Dienstrecht kann ein Beamter suspendiert werden, wenn durch seine Belassung im Dienst wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet würden, etwa bei Verdacht schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen oder bei anhängigem Strafverfahren. Während der Suspendierung wird der Monatsbezug im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß gekürzt, bei Einstellung des Verfahrens ist nachzuzahlen. Zuständig ist die Dienstbehörde, die Disziplinarkommission entscheidet über die Aufrechterhaltung.

Im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis besteht kein gesetzliches Institut dieses Namens. Möglich ist die Dienstfreistellung unter Fortzahlung des Entgelts, weil der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Regelfall nicht beschäftigen muss, wohl aber zu entlohnen hat. Eine Freistellung ohne Entgelt bedarf der Vereinbarung.

Für Rechtsanwälte kennt das Standesrecht die einstweilige Untersagung der Berufsausübung.