Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung bedeutet, dass das Entgelt weiterläuft, obwohl nicht gearbeitet wird. Der wichtigste Fall ist der Krankenstand.
Bei Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Unfall besteht Anspruch auf volles Entgelt für eine bestimmte Zeit und anschließend auf das halbe Entgelt, wobei sich die Dauer nach der Länge des Arbeitsverhältnisses staffelt und je Arbeitsjahr zusteht (§ 8 AngG, EFZG). Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gelten eigene, längere Ansprüche.
Der Arbeitnehmer hat die Verhinderung unverzüglich zu melden und auf Verlangen eine Bestätigung vorzulegen. Kommt er dem nicht nach, verliert er für die Dauer der Säumnis den Anspruch. Verschuldet er die Erkrankung grob, etwa durch besonders gefährliches Verhalten, entfällt der Anspruch.
Weitere Fälle der Entgeltfortzahlung sind Urlaub, Feiertage, Pflegefreistellung und sonstige wichtige persönliche Dienstverhinderungen wie Arztbesuche, Behördenwege oder Todesfälle in der Familie im ortsüblichen Ausmaß.