Superädifikat
Ein Superädifikat ist ein Bauwerk, das auf fremdem Grund in der Absicht errichtet wurde, dass es nicht stets darauf bleiben solle (§ 435 ABGB). Es durchbricht den Grundsatz, dass das Bauwerk dem Grund folgt: Der Errichter bleibt Eigentümer des Gebäudes, obwohl ihm der Boden nicht gehört.
Typische Beispiele sind Kioske, Hütten auf Pachtgründen, Kleingartenhäuser und Betriebsanlagen auf gemietetem Grund.
Maßgeblich ist die Belassungsabsicht, die sich aus den Umständen ergibt, etwa aus der Befristung des Grundnutzungsvertrags oder aus der Bauweise. Eine Errichtung auf Dauer führt dagegen dazu, dass das Gebäude Bestandteil der Liegenschaft wird.
Erworben wird Eigentum am Superädifikat durch Urkundenhinterlegung beim Grundbuchsgericht, die an die Stelle der Verbücherung tritt, verpfändet wird es auf demselben Weg. Rechtlich gilt es als bewegliche Sache. Endet das Grundnutzungsverhältnis, ist das Bauwerk im Regelfall zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.