Baurecht
Das Baurecht ist ein dingliches, veräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben (§ 1 BauRG).
Es löst die Verbindung zwischen Grund und Gebäude auf, die sonst dem Grundsatz folgt, dass das Bauwerk dem Grundeigentümer zufällt: Der Bauberechtigte wird Eigentümer des Bauwerks, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein.
Begründet wird es durch Vertrag und Eintragung im Grundbuch, wobei eine eigene Baurechtseinlage eröffnet und die Belastung zugleich im Lastenblatt der Stammeinlage angemerkt wird. Zeitlich ist es beschränkt, nämlich auf mindestens zehn und höchstens hundert Jahre, und der Bauberechtigte zahlt üblicherweise einen wiederkehrenden Bauzins.
Nach Ablauf fällt das Bauwerk an den Grundeigentümer, der dem Bauberechtigten dafür im Zweifel eine Entschädigung in Höhe eines Viertels des Bauwerkswerts zu leisten hat, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Verbreitet ist die Konstruktion dort, wo Grundeigentümer wie Gemeinden oder Kirchen Grundstücke nicht verkaufen, aber bebauen lassen wollen.
Vom Baurecht in diesem Sinn zu trennen ist das Baurecht als Sammelbegriff für die Bauvorschriften der Länder, also Bauordnungen und Raumordnungsrecht.