Rechtsanwaltskammer (RAK)
Die Rechtsanwaltskammer ist die berufliche Selbstverwaltungskörperschaft der Rechtsanwälte. In jedem Bundesland besteht eine eigene Kammer, in Wien mit gemeinsamer Zuständigkeit für Wien, Niederösterreich und das Burgenland.
Ihre Mitglieder sind kraft Gesetzes alle in die Liste eingetragenen Rechtsanwälte des Sprengels sowie die Rechtsanwaltsanwärter, es besteht Pflichtmitgliedschaft.
Zu ihren Kernaufgaben zählen die Führung der Liste der Rechtsanwälte und der Rechtsanwaltsanwärter, über die Eintragung und damit der Zugang zum Beruf entschieden wird, die Wahrnehmung der Standesinteressen, die Mitwirkung an der Rechtsanwaltsprüfung, die Aus- und Fortbildung sowie der Betrieb der Versorgungseinrichtungen für Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.
Sie übt zudem die Disziplinargewalt aus, wobei das Disziplinarverfahren beim Disziplinarrat geführt wird und Rechtsmittel an die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission gehen. Organe sind die Plenarversammlung, der Ausschuss und der Präsident.
Auf Bundesebene fasst der Österreichische Rechtsanwaltskammertag die Kammern zusammen und vertritt den Berufsstand, etwa in Begutachtungsverfahren.