Anwalt
Anwalt ist die gebräuchliche Kurzform für den Rechtsanwalt: einen unabhängigen, freiberuflich tätigen Juristen, der Parteien berufsmäßig in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten vertritt und berät (§ 8 RAO).
Den Zugang zum Beruf regelt die Rechtsanwaltsordnung. Erforderlich sind das abgeschlossene Studium des österreichischen Rechts, eine fünfjährige praktische Verwendung, davon mindestens fünf Monate bei Gericht oder Staatsanwaltschaft und mindestens drei Jahre als Rechtsanwaltsanwärter (Konzipient) bei einem Rechtsanwalt (§ 2 RAO), sowie die bestandene Rechtsanwaltsprüfung (RAPG). Die Berufsausübung beginnt mit der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 1 RAO).
Rechtsanwälte unterliegen strengen Berufspflichten, allen voran der Verschwiegenheit (§ 9 RAO), und der Disziplinargewalt ihrer Kammer. Im Zivilprozess herrscht vor den Bezirksgerichten bei Streitwerten über 5.000 Euro und vor den Landesgerichten generell absolute Anwaltspflicht (§ 27 ZPO).
Anders als in Deutschland führt der Weg in die Anwaltschaft nicht über Staatsexamina und Referendariat, sondern über Diplomstudium, Gerichtspraxis, Konzipientenzeit und Rechtsanwaltsprüfung.