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Recht & Verfahren

Streitwert

Der Streitwert ist der in Geld ausgedrückte Wert des Streitgegenstands. Er ist in der Klage anzugeben und bei nicht in Geld bestehenden Ansprüchen vom Kläger zu bewerten.

Von ihm hängen zahlreiche Folgen ab: die sachliche Zuständigkeit von Bezirks- oder Landesgericht, die Anwaltspflicht, die Höhe der Pauschalgebühr, die Bemessung der Anwaltskosten und die Zulässigkeit von Rechtsmitteln in dritter Instanz.

Für einzelne Verfahrensarten bestehen eigene Bewertungsregeln. Bei Bestandstreitigkeiten richtet sich der Wert nach dem Bestandzins, bei wiederkehrenden Leistungen nach einem Vielfachen der Jahresleistung. Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden unter Voraussetzungen zusammengerechnet.

Das Gericht ist an eine offenkundig unrichtige Bewertung nicht gebunden und kann sie überprüfen, auch der Beklagte kann sie bemängeln. Fehlt eine Bewertung, greift der gesetzlich festgelegte Zweifelsstreitwert. Von der Bewertung des Streitgegenstands zu unterscheiden ist der Kostenstreitwert, der für die Honorarbemessung maßgeblich sein kann.