Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Straferkenntnis

Das Straferkenntnis ist der Bescheid, mit dem eine Verwaltungsbehörde im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren über die Strafe entscheidet.

Es hat die als erwiesen angenommene Tat nach Ort, Zeit und Ausführung genau zu umschreiben, die verletzte Verwaltungsvorschrift und die Strafsanktionsnorm anzuführen sowie die verhängte Strafe samt Ersatzfreiheitsstrafe und Kostenbeitrag auszuweisen. Die Konkretisierung der Tat ist wesentlich, weil der Beschuldigte davor geschützt werden muss, wegen derselben Tat nochmals verfolgt zu werden.

Vorangegangen sein muss die Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme mit Gelegenheit zur Rechtfertigung.

Gegen das Straferkenntnis kann binnen vier Wochen Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben werden, das in der Sache entscheidet. Dabei gilt das Verbot der Verschlechterung, wenn nur der Beschuldigte anficht. Wird die Beschwerde abgewiesen, kommt ein zusätzlicher Kostenbeitrag hinzu. Von der Strafverfügung unterscheidet sich das Straferkenntnis dadurch, dass ihm ein Ermittlungsverfahren vorausgeht.