Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Verwaltungsstrafverfahren

Das Verwaltungsstrafverfahren dient der Verfolgung von Verwaltungsübertretungen. Geregelt ist es im Verwaltungsstrafgesetz, ergänzt durch das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht. Zuständig ist im Regelfall die Bezirksverwaltungsbehörde, in Städten mit eigenem Statut der Magistrat.

Es kennt mehrere Erledigungsformen: die Anonymverfügung ohne Ermittlung des Täters, die Organstrafverfügung bei geringfügigen Delikten an Ort und Stelle, die Strafverfügung ohne vorheriges Ermittlungsverfahren und das ordentliche Verfahren mit Straferkenntnis.

Es gilt das Kumulationsprinzip, für jede Übertretung ist eine eigene Strafe zu verhängen, ferner das Schuldprinzip, wobei bei Ungehorsamsdelikten das Verschulden vermutet wird und der Beschuldigte glaubhaft machen muss, dass ihn kein Verschulden trifft.

Für die Verantwortlichkeit juristischer Personen ist der verwaltungsstrafrechtlich Verantwortliche maßgeblich, der bestellt werden kann. Gegen das Straferkenntnis steht die Beschwerde an das Verwaltungsgericht offen.