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Recht & Gehalt

Steuern

Steuern sind Geldleistungen an Gebietskörperschaften, die ohne Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung erhoben werden und in das allgemeine Budget fließen, aus dem der Staat seine Aufgaben finanziert.

Damit unterscheiden sie sich von den beiden anderen Abgabenarten: von der Gebühr, die eine konkret in Anspruch genommene Leistung abgilt, und vom Beitrag, der den besonderen Nutzen aus einer öffentlichen Einrichtung abschöpft.

Erhoben werden dürfen sie nur aufgrund eines Gesetzes, das den Steuergegenstand, die Bemessungsgrundlage und den Tarif hinreichend bestimmt festlegt. Die Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regeln das Finanz-Verfassungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz.

Üblich ist die Einteilung in direkte Steuern, die den Steuerpflichtigen unmittelbar treffen, etwa Einkommen- und Körperschaftsteuer, und indirekte Steuern, die über den Preis auf andere überwälzt werden, allen voran die Umsatzsteuer.

Das Verfahren richtet sich nach der Bundesabgabenordnung. Festgesetzt wird die Steuer durch Bescheid, gegen den Bescheidbeschwerde an das Bundesfinanzgericht erhoben werden kann. Wer vorsätzlich Steuern verkürzt, begeht ein Finanzvergehen nach dem Finanzstrafgesetz.