Beiträge
Beiträge sind öffentliche Abgaben, die erhoben werden, weil jemand aus einer öffentlichen Einrichtung oder Leistung einen besonderen Nutzen zieht oder ziehen kann, unabhängig davon, ob er sie tatsächlich in Anspruch nimmt.
Darin liegt der Unterschied zu den beiden anderen Abgabenarten: Steuern werden ohne jede konkrete Gegenleistung eingehoben, Gebühren nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer bestimmten Leistung. Typische Beispiele sind Aufschließungs- und Anliegerbeiträge für die Errichtung von Straßen und Kanälen sowie die Umlagen gesetzlicher Interessenvertretungen wie der Kammern.
Im Berufsalltag am präsentesten sind die Sozialversicherungsbeiträge, die Dienstgeber und Dienstnehmer nach dem ASVG anteilig vom Entgelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage abführen und die den Schutz in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung finanzieren. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte treten die Beiträge zur Rechtsanwaltskammer und zu deren Versorgungseinrichtung hinzu.