Gebühren
Gebühren sind öffentliche Abgaben, die als Gegenleistung für eine konkret in Anspruch genommene staatliche Leistung oder Einrichtung erhoben werden.
Sie unterscheiden sich damit von der Steuer, der keine bestimmte Gegenleistung gegenübersteht, und vom Beitrag, der schon für die bloße Nutzungsmöglichkeit anfällt. Verwaltungsabgaben fallen etwa für die Ausstellung eines Reisepasses oder eines Bescheids an, Benützungsgebühren der Gemeinden für Kanal, Wasser und Müllabfuhr.
Für Juristinnen und Juristen praktisch bedeutsam sind die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz: Die Pauschalgebühr für eine Zivilklage bemisst sich nach dem Streitwert und ist mit Einbringung der Klage fällig. Auch Grundbuchs- und Firmenbucheintragungen sind gebührenpflichtig.
Daneben steht die Rechtsgeschäftsgebühr nach dem Gebührengesetz 1957, die bestimmte beurkundete Geschäfte trifft, etwa Bestandverträge, und bei der Vertragsgestaltung mitzudenken ist. Die Höhe muss dem Wert der Leistung angemessen sein und darf den Aufwand der Verwaltung nicht unverhältnismäßig übersteigen. Festgesetzt wird sie durch Gesetz oder Verordnung, gegen die Vorschreibung steht der Rechtsweg offen.