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Recht & Gehalt

Abgaben

Auch: Steuern, Gebühren, Beiträge

Abgaben sind Geldleistungen, die Bund, Länder und Gemeinden kraft öffentlichen Rechts auferlegen und einheben, um ihre Aufgaben zu finanzieren.

Der Begriff ist der Oberbegriff für drei Arten: Steuern werden ohne Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung erhoben (etwa Einkommen- und Umsatzsteuer), Gebühren für die tatsächliche Inanspruchnahme einer bestimmten öffentlichen Leistung (etwa die Ausstellung eines Reisepasses), Beiträge für den besonderen Nutzen aus einer öffentlichen Einrichtung. Ob dem Einzelnen eine Gegenleistung zufließt, ändert an der Zahlungspflicht nichts. Geschuldet wird allein aufgrund des Gesetzes.

Welche Gebietskörperschaft welche Abgaben erheben darf und wem die Erträge zufließen, regeln das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 (F-VG) und das jeweilige Finanzausgleichsgesetz (FAG). Das Verfahren richtet sich weitgehend einheitlich nach der Bundesabgabenordnung (BAO). Gegen Abgabenbescheide steht die Bescheidbeschwerde offen, über die je nach Abgabe das Bundesfinanzgericht oder ein Landesverwaltungsgericht entscheidet.