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Stelleninserat

Ein Stelleninserat ist die öffentliche Ausschreibung einer offenen Position. In Österreich unterliegt es zwei zwingenden Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes: Die Stelle ist geschlechtsneutral auszuschreiben, und das für die Position vorgesehene kollektivvertragliche oder gesetzliche Mindestentgelt ist anzugeben, verbunden mit einem Hinweis auf die Bereitschaft zur Überzahlung, sofern eine solche besteht (§ 9 GlBG).

Die Entgeltangabe trifft den Arbeitgeber ebenso wie beauftragte Personalvermittler. Ein Verstoß ist eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag der Gleichbehandlungsanwaltschaft verfolgt wird, wobei beim ersten Verstoß eine Ermahnung vorgesehen ist.

Darüber hinaus dürfen Ausschreibungen nicht an geschützte Merkmale wie Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung oder sexuelle Orientierung anknüpfen. Die Suche nach einem jungen Team gilt als Indiz für eine Altersdiskriminierung und kann Schadenersatzansprüche abgewiesener Bewerber begründen.

Für Kanzleien gilt zusätzlich das werberechtliche Sachlichkeitsgebot der Standesregeln.