Gleichbehandlungskommission
Die Gleichbehandlungskommission ist ein beim zuständigen Ministerium eingerichtetes Gremium, das über Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz befindet.
Sie gliedert sich in Senate für die verschiedenen Diskriminierungsgründe, also Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung, sowie für die Bereiche innerhalb und außerhalb der Arbeitswelt. Angerufen werden kann sie von betroffenen Personen, von der Gleichbehandlungsanwaltschaft, vom Betriebsrat und in bestimmten Fällen von Interessenvertretungen. Das Verfahren ist kostenlos und formfrei.
Ihr Ergebnis ist ein Prüfungsergebnis samt Vorschlägen. Sie stellt fest, ob eine Diskriminierung vorliegt, kann aber keine Ansprüche zusprechen und keine verbindlichen Anordnungen treffen. Dafür ist der Rechtsweg zu den Arbeits- und Sozialgerichten oder den ordentlichen Gerichten offen.
Praktische Bedeutung hat sie als niederschwellige Klärungsinstanz, ihre Feststellungen können in einem späteren Verfahren als Beweismittel dienen. Beraten und vertreten werden Betroffene durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft.