Diskriminierung
Diskriminierung ist die sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung einer Person wegen eines geschützten Merkmals.
Das Gleichbehandlungsgesetz erfasst in der Arbeitswelt die Merkmale Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung, außerhalb der Arbeitswelt insbesondere die ethnische Zugehörigkeit und das Geschlecht beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Für Menschen mit Behinderungen gilt das Behinderteneinstellungsgesetz.
Unterschieden wird die unmittelbare Diskriminierung, bei der jemand wegen des Merkmals ungünstiger behandelt wird, von der mittelbaren, bei der eine neutral formulierte Regelung Angehörige einer Gruppe besonders benachteiligt, ohne durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt zu sein. Auch Belästigung und die Anweisung zur Diskriminierung sind erfasst.
Prozessual gilt eine Beweislasterleichterung: Wer Tatsachen glaubhaft macht, die eine Diskriminierung vermuten lassen, verlagert die Beweislast auf die Gegenseite.
Als Rechtsfolgen kommen Schadenersatz einschließlich einer Entschädigung für die persönliche Beeinträchtigung sowie in bestimmten Fällen Erfüllungsansprüche in Betracht. Niederschwellig können die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Gleichbehandlungskommission befasst werden.