Zum Inhalt springen
LawFinder
Recht & Verfahren

Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Urkunde, die die österreichische Staatsbürgerschaft bescheinigt. Ausgestellt wird er von der Staatsbürgerschaftsevidenzstelle der Gemeinde, in Wien vom Magistrat.

Er hat den Heimatschein abgelöst, der auf dem inzwischen beseitigten Heimatrecht beruhte. Geführt werden die Daten im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister, weshalb die Ausstellung nicht mehr an eine bestimmte Gemeinde gebunden ist.

Benötigt wird der Nachweis bei der Ausstellung von Reisedokumenten, bei der Eheschließung, für den Zugang zu bestimmten Berufen und Funktionen sowie bei Wahlen, soweit Zweifel bestehen.

Zu unterscheiden ist er vom Reisepass und vom Personalausweis, die zwar ebenfalls die Staatsbürgerschaft ausweisen, aber primär der Identifikation dienen und befristet sind.