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Recht & Verfahren

Staatenlos

Staatenlos ist, wer von keinem Staat aufgrund dessen Rechts als Staatsangehöriger angesehen wird. Die Definition stammt aus dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen.

Ursachen sind Staatennachfolge, Verlust der Staatsangehörigkeit ohne Erwerb einer neuen, Kollisionen zwischen Abstammungs- und Geburtsortsprinzip sowie fehlende Registrierung bei der Geburt.

Österreich ist Vertragsstaat der einschlägigen Übereinkommen und hat Regelungen zur Vermeidung von Staatenlosigkeit getroffen: Ein im Inland geborenes Kind, das sonst staatenlos wäre, erwirbt unter Voraussetzungen die Staatsbürgerschaft, und der Verlust tritt nicht ein, wenn dadurch Staatenlosigkeit entstünde.

Staatenlose mit rechtmäßigem Aufenthalt erhalten ein Reisedokument und sind bei der Einbürgerung begünstigt.