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Recht & Verfahren

Personalausweis

Der Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der die Identität und die österreichische Staatsbürgerschaft nachweist. Ausgestellt wird er von den Passbehörden.

Als Reisedokument berechtigt er zur Einreise in Staaten, die ihn anerkennen. Innerhalb der Union und des Europäischen Wirtschaftsraums genügt er, für weitere Staaten ist der Reisepass erforderlich.

Seine Hauptfunktion liegt im Inland: Zahlreiche Rechtshandlungen setzen die Identitätsfeststellung voraus, insbesondere bei Behördenwegen, Bankgeschäften und der Errichtung beglaubigter Urkunden.

Eine allgemeine Ausweispflicht besteht nicht, niemand ist verpflichtet, stets ein Dokument mitzuführen. Wohl aber besteht in bestimmten Situationen eine Ausweisleistungspflicht gegenüber Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Ergänzt wird die Papierform durch die elektronische Identität.