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Recht & Verfahren

Stammkapital

Das Stammkapital ist jene ziffernmäßig bestimmte Größe, die im Gesellschaftsvertrag einer GmbH festgelegt und im Firmenbuch eingetragen ist. Es entspricht der Summe der übernommenen Stammeinlagen. Seine Funktion ist zweifach: Es dient als Haftungsfonds für die Gläubiger und bestimmt im Verhältnis der Anteile die Beteiligung der Gesellschafter.

Aufzubringen ist es durch Bar- oder Sacheinlagen, wobei bei Sacheinlagen besondere Prüfungsvorschriften gelten. Ein Teil ist vor der Anmeldung einzuzahlen.

Mit dem Stammkapital verbunden ist die Kapitalerhaltung. Einlagen dürfen nicht zurückgewährt werden, und Zahlungen an Gesellschafter außerhalb der Gewinnverteilung sind unzulässig, auch verdeckt, etwa durch überhöhte Entgelte für Leistungen des Gesellschafters. Verstöße lösen Rückzahlungspflichten und Haftung der Geschäftsführer aus.

Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bedürfen eines Gesellschafterbeschlusses in notarieller Form und der Eintragung, bei der Herabsetzung sind Gläubigerschutzbestimmungen einzuhalten. Bei der Aktiengesellschaft entspricht dem das Grundkapital.